Quer durch Europa
Die europäischen Länder weisen sehr unterschiedliche Erfahrungen und Charakteristiken im Bereich der Arbeitsbeziehungen auf. In dieser Rubrik werden die wichtigsten Merkmale der nationalen Systeme im europäischen Überblick dargestellt.
Gewerkschaften
Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in der EU und in Norwegen ist äußerst unterschiedlich und reicht von über 70 % in Finnland bis zu 8 % in Frankreich. Neben dem Organisationsgrad gibt es aber auch andere Indikatoren für die Fähigkeit der Gewerkschaften, die Arbeitnehmer zu mobilisieren. In den meisten Ländern ist die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder in den letzten Jahren gefallen. In ein paar Ländern ist sie zwar gestiegen, aber nicht in demselben Maße wie die Zahl der Erwerbstätigen. In den meisten europäischen Ländern gibt es mehrere konkurrierende Gewerkschaftsbünde. Sie wurden meist auf der Grundlage unterschiedlicher politischer Ausrichtungen gegründet, die ideologischen Unterschiede dürften mittlerweile aber weniger wichtig geworden sein. Der Trend zu Fusionen – meist innerhalb und weniger zwischen Gewerkschaftsbünden – setzt sich fort und trägt dazu bei, die Gewerkschaftslandschaft neu zu gestalten.
Tarifverhandlungen
Der Anteil der tarifvertraglich gedeckten Arbeitnehmer in der EU und Norwegen variiert zwischen weit über 90 % und 15 %. An der Spitze stehen Länder, die entweder einen sehr hohen Anteil gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer verzeichnen wie die nordischen Länder, oder solche, in denen gesetzliche Vorschriften für einen breiten Geltungsbereich der Tarifverträge sorgen. Am unteren Ende sind die Länder zu finden, in denen Verhandlungen auf Unternehmensebene dominieren. In einigen Ländern, etwa Belgien, Italien und Schweden, sind die verschiedenen Verhandlungsebenen miteinander verbunden, im Gegensatz zu Ländern wie Luxemburg oder Zypern, wo verschiedene Ebenen einfach nebeneinander bestehen. Insgesamt gesehen zeichnet sich ein Trend zur Dezentralisierung der Tarifverhandlungen ab, der durch die Krise weiter beschleunigt wurde.
Vertretung auf betrieblicher Ebene
Die Arbeitnehmervertretung in Europa gestaltet sich unterschiedlich und erfolgt durch betriebliche Gewerkschaftsorgane und Betriebsräte oder ähnliche Instanzen, die von der gesamten Belegschaft gewählt werden. In den EU-Mitgliedstaaten und Norwegen gibt es vier Länder, in denen die Interessen der Arbeitnehmer hauptsächlich durch Betriebsräte wahrgenommen werden und gesetzlich keine gewerkschaftliche Vertretung auf betrieblicher Ebene vorgesehen ist; in acht Ländern sind es in erster Linie die Gewerkschaften, die für die Arbeitnehmervertretung auf betrieblicher Ebene zuständig sind; in weiteren elf Ländern gibt es ein gemischtes System, wobei die Gewerkschaften zum Teil eine dominierende Rolle spielen; und schließlich gibt es fünf Länder, in denen die Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen den Gewerkschaften vorbehalten war, aber durch gesetzliche Bestimmungen nun auch andere Optionen möglich sind. In vielen Ländern ist die Situation durch neue einzelstaatliche Vorschriften zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Unterrichtung und Anhörung komplizierter geworden. Eines aber haben die meisten Mitgliedstaaten gemeinsam, nämlich dass die Gewerkschaften eine zentrale Rolle spielen.
Unternehmensmitbestimmung
Was die Vorschriften für die Unternehmensmitbestimmung betrifft, ist in der EU und Norwegen zwischen drei Gruppen von Ländern zu unterscheiden. In der ersten Gruppe, bestehend aus zehn Ländern, gibt es keine Unternehmensmitbestimmung. In den sechs Ländern der zweiten Gruppe beschränkt sich die Unternehmensmitbestimmung auf staatliche oder kürzlich privatisierte Unternehmen. Aber die größte Gruppe bilden zwölf Länder, die die Arbeitnehmervertretung in den Leitungsorganen privatwirtschaftlicher Unternehmen ab einer bestimmten Größe vorsehen. Bei den auf nationaler Ebene geltenden Mindestzahlen der Beschäftigten und anderen Aspekten der Verfahren für die Unternehmensmitbestimmung bestehen große Unterschiede.
Vertretung auf europäischer Ebene
Die Verfahren für die Bestellung der nationalen Vertreter in den Gremien der Europäischen Betriebsräte und der Europäischen Aktiengesellschaften spiegeln im Allgemeinen die im jeweiligen Land bestehenden Strukturen wider. In den meisten Fällen werden diese Vertreter folglich entweder von der Gewerkschaft oder vom Betriebsrat bestellt, in sechs Ländern werden sie von der gesamten Belegschaft gewählt.
Gesundheit und Arbeitsschutz
Die Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz ist wichtig, um Berufsunfälle und -krankheiten zu verhindern. Diese Prävention beginnt auf Betriebsebene und erfordert ebenso das Engagement von Regierungen, wie auch das von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. Die hohen Gesundheits- und Sicherheitsstandards, die derzeit in einigen Ländern in Kraft sind, sind in vielen Fällen das Ergebnis einer langfristigen Politik, die den tripartiten sozialen Dialog, Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sowie gute Gesundheits- und Sicherheitsgesetze, die von einer effizienten Aufsichtsbehörde kontrolliert werden, förderten.
Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung
Auf den ersten Blick ergibt sich bei der Verbreitung und Bedeutung der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung in Europa ein ähnlich uneinheitliches und unstrukturiertes Bild wie bei der Situation der Mitbestimmung in den einzelnen EU-Ländern. Dennoch gibt es – wie Studien zeigen – in allen europäischen Ländern Beispiele und Fälle guter Praxis für finanzielle Mitarbeiterbeteiligung, auch wenn die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für finanzielle Mitarbeiterbeteiligung von aktiver staatlicher Förderung (z.B. in Frankreich und Großbritannien) bis zu geringer Anerkennung von betrieblichen Beteiligungsprogrammen durch die Sozialpartner reichen.

