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Finnland  Finnland

Länderfakten

Bevölkerung5,351,000
Tarifvertragliche Abdeckung 91%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 74%
Hauptebene von Tarifverhandlungen

Branche – aber viel wird den Verhandlungen auf Unternehmensebene überlassen

Betriebliche Interessensvertretung

Gewerkschaft

Unternehmensmitbestimmung

ja: staatliche und private Unternehmen

Unternehmensstruktur

monistisch oder dualistisch

Sources: see individual country sections; where a range of figures has been quoted, the lower number has been taken

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist hoch in Finnland, denn fast drei Viertel der finnischen Arbeitnehmer gehören einer Gewerkschaft an. Die einzelnen Gewerkschaften verfügen über eine erhebliche Autonomie und sind in drei Gewerkschaftsbünden zusammengeschlossen – SAK, STTK und AKAVA – welche die Arbeitnehmergruppen nach Kriterien wie Beruf und Bildungsstand organisieren.

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Tarifverhandlungen

Bis vor kurzem dominierten in Finnland zentralisierte Tarifverhandlungen. Diese führten zu einer nationalen Vereinbarung, die den Rahmen für Lohnerhöhungen auf den untergeordneten Ebenen vorgab. Im Rahmen der Lohnrunde 2007 schienen sich die Tarifverhandlungen dauerhaft auf die Branchenebene verlagert zu haben, mit zudem mehr Raum für flexible Regelungen auf Unternehmensebene. 2011 wurde dann aber wieder wieder eine nationale Rahmenvereinbarung unterzeichnet.

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Betriebliche Interessensvertretung

Auf der betrieblichen Ebene werden die Interessen der Arbeitnehmer vornehmlich von den lokalen Gewerkschaftsorganisationen wahrgenommen und nicht durch gesetzliche Strukturen. In Unternehmen und anderen Organisationen mit 20 oder mehr Beschäftigten (bis 2007 Unternehmen mit 30 oder mehr Arbeitnehmern) verleiht die Gesetzgebung den Gewerkschaftsvertretern gewisse Rechte.

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Unternehmensmitbestimmung

In Unternehmen mit mindestens 150 Beschäftigten haben die Arbeitnehmer ein Recht auf Mitbestimmung bei Entscheidungen der Geschäftsleitung. Wie dieses Recht jedoch wahrgenommen wird, d.h. ob im Leitungsorgan des Unternehmens, in einem speziell hierfür eingerichteten Aufsichtsrat oder auf der Leitungsebene der einzelnen Geschäftseinheiten, wird vor Ort ausgehandelt, wobei das Unternehmen das letzte Wort hat.

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Europäische Interessensvertretung

Die Verfahren für die Bestellung der finnischen Vertreter in europäischen Gremien, d.h. sowohl in Europäischen Betriebsräten als auch in den Gremien der Europäischen Aktiengesellschaft, sind nicht in allen Einzelheiten gesetzlich geregelt. Die Vertreter werden von den Arbeitnehmern ausgewählt, und Auffangregelungen treten nur in Kraft, wenn keine Einigung über den Auswahlmodus erzielt werden kann.

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Gesundheitsschutz und Sicherheit

A safety rep and two assistant representatives must be elected by workers in any undertaking employing at least 10 people. Such a representative may be elected in undertakings with fewer than 10 workers.

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Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Seit den 1990er Jahren wurde die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung, insbesondere die Beteiligung am Unternehmensgewinn, von der finnischen Regierung in zunehmender Weise gefördert, vor allem durch neue Rechtsvorschriften und Initiativen. Beteiligungssysteme sind in Finnland im europäischen Vergleich weit verbreitet.

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