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Luxemburg  Luxemburg

Länderfakten

Bevölkerung502,000
Tarifvertragliche Abdeckung 60%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 37%
Hauptebene von Tarifverhandlungen

Branche und Unternehmen (je nach Sektor)

Betriebliche Interessensvertretung

Betriebsrat

Unternehmensmitbestimmung

ja: staatliche und private Unternehmen

Unternehmensstruktur

monistisch

Sources: see individual country sections; where a range of figures has been quoted, the lower number has been taken

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in Luxemburg ist relativ hoch bei rund 40% (wobei die Zahlen nicht genau sind). Er erweist sich als stabil bzw. nimmt sogar zu. Es gibt zwei große Gewerkschaftsbünde in Luxemburg, OGB-L und LCCB, die beide in den dreigliedrigen Strukturen auf nationaler Ebene vertreten sind. Sie weisen zwar ideologische Unterschiede auf, aber arbeiten dennoch verhältnismäßig eng zusammen. Darüber hinaus haben sich

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Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen werden in Luxemburg in erster Linie auf Branchen- und Unternehmensebene geführt, wobei ihre relative Bedeutung von Branche zu Branche variiert. Es ist genauestens geregelt, welche Punkte ein Tarifvertrag enthalten muss und wer ihn unterzeichnen darf. Ferner sind die Tarifpartner dazu angehalten, Einigungen ohne größere Konflikte zu erzielen.

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Betriebliche Interessensvertretung

Es gibt zwei wichtige Vertretungsorgane, die die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrnehmen, erstens die Personaldelegation, die sich mit den alltäglichen Anliegen der Arbeitnehmer befasst, und zweitens der Unternehmensausschuss, ein gemeinsames Gremium der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dessen Aufgabe es ist, die Arbeitsbeziehungen am Arbeitsplatz zu verbessern. Letzterer existiert ausschließlich in größeren Unternehmen. Die Gewerkschaften genießen bedeutende Rechte innerhalb dieser Struktur, und die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter sind auch Gewerkschaftsmitglieder.

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Unternehmensmitbestimmung

Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern oder an denen der Staat erheblich beteiligt ist, sei es durch Miteigentümerschaft oder staatliche Unterstützung, müssen zwingend Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsrat entsenden. In der Regel stellen diese Vertreter ein Drittel der Mitglieder.

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Europäische Interessensvertretung

Die luxemburgischen Vertreter in europäischen Gremien werden von den Personaldelegationen gewählt. Sie müssen Beschäftigte des jeweiligen Unternehmens sein, mit Ausnahme der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums für die Europäische Aktiengesellschaft, für die auch Gewerkschaftsfunktionäre in Frage kommen.

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Gesundheitsschutz und Sicherheit

A mixed works council must be set up in private sector undertakings with 150 workers or more. This is a joint staff general representative body with decision-making powers in relation to occupational safety measures.

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Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

In Luxemburg gibt es weder besondere Rechtsvorschriften zur Förderung oder Regelung von Erfolgs- und Kapitalbeteiligungen noch Steuervergünstigungen. In der Praxis sind jedoch verschiedene Formen der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung üblich.

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