Polen
Länderfakten
| Bevölkerung | 38,167,000 |
|---|---|
| Tarifvertragliche Abdeckung | 30% |
| Gewerkschaftlicher Organisationsgrad | 15% |
| Hauptebene von Tarifverhandlungen |
Unternehmen |
| Betriebliche Interessensvertretung |
Gewerkschaft (oder Betriebsrat) |
| Unternehmensmitbestimmung |
ja: (ehemals) staatliche Unternehmen |
| Unternehmensstruktur |
dualistisch |
Gewerkschaften
Polen verzeichnet mit rund 15 % einen relativ niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad. Die Gewerkschaftsmitglieder verteilen sich auf eine große Zahl von Gewerkschaften. Es gibt zwei große Gewerkschaftsbünde, NSZZ Solidarność und OPZZ, sowie einen etwas kleineren Gewerkschaftsbund, FZZ. Viele Gewerkschafter gehören kleinen lokalen Gewerkschaften an, die keinem Dachverband angeschlossen sind.
more ...Tarifverhandlungen
In Polen ist nur eine Minderheit von Arbeitnehmern durch Tarifvereinbarungen abgesichert. Die Tarifverhandlungen finden überwiegend auf Ebene der einzelnen Betriebe oder Organisationen statt. Somit werden die Höhe des Arbeitsentgelts und die Arbeitsbedingungen in Betrieben, in denen keine Gewerkschaft vorhanden ist, um diese Verhandlungen zu führen, einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, der sich dabei an den nationalen Mindestlohn halten muss.
more ...Betriebliche Interessensvertretung
Bis vor kurzem waren einzig und allein die Gewerkschaften gesetzlich befugt, die Interessen der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene zu vertreten. In der Folge der Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Unterrichtung und Anhörung, die die Einrichtung von Betriebsräten vorsehen, sind in vielen Unternehmen Betriebsräte eingesetzt worden. Ursprünglich konnten die Gewerkschaften in gewerkschaftlich organisierten Betrieben die Auswahl der Betriebsratsmitglieder maßgeblich beeinflussen, aber diese Vorrangstellung ist für verfassungswidrig erklärt worden. Die neuen Regeln schreiben vor, dass eine Wahl des Betriebsrats stattfinden muss.
more ...Unternehmensmitbestimmung
Die polnische Gesetzgebung sieht eine Arbeitnehmervertretung in den Aufsichtsräten staatlicher und teilweise privatisierter Unternehmen vor, und in manchen staatlichen Unternehmen noch weiter reichende Befugnisse. Für private Unternehmen ist die Unternehmensmitbestimmung nicht vorgeschrieben.
more ...Europäische Interessensvertretung
In den meisten Fällen werden die polnischen Vertreter in den Gremien für Europäische Betriebsräte und Europäische Aktiengesellschaften von der Gewerkschaft bzw. von den Gewerkschaften gewählt. Dies gilt nicht für die Arbeitnehmervertreter im Leitungsorgan der SE, die von der gesamten Belegschaft gewählt werden.
more ...Gesundheitsschutz und Sicherheit
Social enterprise inspectors and employee representatives play a vital role in employee health and safety. Their role has a statutory basis. However, these inspectors only act in relation to public and/or State-owned enterprises.
more ...Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung
In Polen ist die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung hauptsächlich während des Privatisierungsprozesses zu Beginn der 90er Jahre entstanden. Das Privatisierungsprogramm bot erhebliche Vergünstigungen für die Beteiligung der Mitarbeiter, insbesondere in Betrieben, die durch die LLBO-Methode (Leveraged lease-buy-out) privatisiert und in so genannte „Arbeitnehmergesellschaften“ umgewandelt wurden.1 In diesen Unternehmen sind die Eigentumsverhältnisse relativ stabil geblieben, da viele der Beschäftigten ihre Unternehmensanteile behalten haben. Kapitalbeteiligungen sind aber auch aus anderen Privatisierungsmethoden hervorgegangen, wenn auch in weniger großem Umfang. Eine andere Form der finanziellen Arbeitnehmerbeteiligung bilden Arbeitergenossenschaften, die eine lange Tradition in Polen haben. Allerdings reichen finanzielle Beteiligungsprogramme kaum über diese „Arbeitnehmergesellschaften“ hinaus, und Genossenschaften spielen heute in der polnischen Wirtschaft keine wichtige Rolle mehr.Erfolgsbeteiligungsprogramme sind zwar gesetzlich vorgesehen, aber werden nicht von vielen Unternehmen angeboten. Weiter verbreitet sind Leistungsbeteiligungssysteme, bei denen zusätzliche Zahlungen an die Erfüllung bestimmter vorab festgelegter Zielvorgaben geknüpft werden.2
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