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Ungarn  Ungarn

Länderfakten

Bevölkerung10,014,000
Tarifvertragliche Abdeckung 34%
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad 17%
Hauptebene von Tarifverhandlungen

Unternehmen

Betriebliche Interessensvertretung

Gewerkschaft und Betriebsrat

Unternehmensmitbestimmung

ja: staatliche und private Unternehmen

Unternehmensstruktur

dualistisch oder monistisch (nur Aktiengesellschaften können auch eine monistische Struktur wählen)

Sources: see individual country sections; where a range of figures has been quoted, the lower number has been taken

Gewerkschaften

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in Ungarn ist mit 17 % vergleichsweise gering, und das ungarische Gewerkschaftswesen ist in sechs konkurrierende Gewerkschaftsbünde – MSZOSZ, ASZSZ, SZEF, ESZT, LIGA und MOSZ – aufgespalten. Innerhalb der Branchen, aber auch in einzelnen Unternehmen, vor allem in den großen staatseigenen Unternehmen, stehen die Gewerkschaften in Konkurrenz zueinander.

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Tarifverhandlungen

In Ungarn finden Tarifverhandlungen in erster Linie auf Ebene der einzelnen Betriebe/Organisationen statt – trotz erheblicher Anstrengungen der Gewerkschaften und der Regierung, Verhandlungen auf Branchenebene zu fördern. Im besten Fall sind 36 % der Arbeitnehmer durch Tarifvereinbarungen in der einen oder anderen Form abgesichert.

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Betriebliche Interessensvertretung

In ungarischen Betrieben erfolgt die Arbeitnehmervertretung durch Gewerkschaften und gewählte Betriebsräte, wobei sich das Verhältnis zwischen beiden im Lauf der Zeit immer wieder geändert hat. Gegenwärtig haben die Gewerkschaften das Recht, zu verhandeln und zu bestimmten Fragen angehört zu werden. Betriebsräte haben zwar Unterrichtungs- und Anhörungsrechte, es ist jedoch oft schwierig für sie, die Entscheidungen des Unternehmens zu beeinflussen.

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Unternehmensmitbestimmung

In Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten stellen die Arbeitnehmervertreter ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats. Seit 2006 gibt es jedoch neue Rechtsvorschriften, die zum ersten Mal die Möglichkeit vorsehen, ein monistisches System der Unternehmensleitung anzuwenden, das denArbeitnehmervertretern wesentlich weniger Rechte gewährt.

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Europäische Interessensvertretung

Die ungarischen Vertreter in den Europäischen Betriebsräten und in den Vertretungsorganen der Europäischen Aktiengesellschaften werden vom Betriebsrat oder ggf. vom Zentralbetriebsrat bestellt. Dies gilt nicht für die Arbeitnehmervertreter im Leitungsorgan einer Europäischen Aktiengesellschaft, diese werden vom Vertretungsorgan der SE bestellt.

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Gesundheitsschutz und Sicherheit

In an undertaking with at least 50 workers, a health and safety committee may be created.

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Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung

Die finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer in Form von Kapitalbeteiligungen, Erfolgsbeteiligungen und Genossenschaften hat eine lange Tradition in Ungarn. Kapitalbeteiligungen – die wichtigste Beteiligungsform – wurden in den ersten Jahren des Privatisierungsprozesses durch das ungarische Arbeitnehmer-Kapitalbeteiligungsprogramm (ESOP), das auch heute noch besteht, stark unterstützt. Trotz dieser Unterstützung in der ersten Zeit hat ihr relatives Gewicht in den letzten Jahren rapide abgenommen und ist heute gering. Erfolgsbeteiligungsmodelle im Zusammenhang mit Anreizplänen haben sich nur in gewissem Umfang entwickelt und werden gesetzlich nicht besonders gefördert. Eine Ausnahme bildet das ‘Approved Employee Securities Benefit Programme’, das 2003 in die Steuergesetzgebung aufgenommen wurde. Genossenschaften, die eine traditionelle Organisationsform in Ungarn darstellen, spielen heute nur noch eine unbedeutende Rolle in der ungarischen Wirtschaft.

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