Schweiz
Länderfakten
| Bevölkerung | 7,866,500 |
|---|---|
| Tarifvertragliche Abdeckung | 50% |
| Gewerkschaftlicher Organisationsgrad | 21% |
| Hauptebene von Tarifverhandlungen |
Branche |
| Betriebliche Interessensvertretung |
Betriebsrat |
| Unternehmensmitbestimmung |
nein |
| Unternehmensstruktur |
monistisch |
Gewerkschaften
In der Schweiz gibt es heute noch zwei Gewerkschaftsbünde, die aus den politisch-religiösen Richtungsgewerkschaften entstanden sind. Der grösste ist der aus der sozialistischen Tradition entstandene Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) mit 15Verbänden und fast 372'000 Mitgliedern. Der zweite Bund ist die aus der christlichen Gewerkschaftsbewegung hervorgegangene „Travail Suisse“ mit 12 Verbänden und 163'000 Mitgliedern (Zahlen jeweils 2010).
more ...Tarifverhandlungen
Die dominante Verhandlungsebene ist der Sektor bzw. die Branche. Neben den grossen Branchenverträgen gibt es auch zahlreiche Kollektivverträge mit einzelnen Firmen. Kollektivverträge können von der Bundesregierung (oder bei regionalen Verträgen von den Kantonsregierungen) auf Antrag der Verhandlungspartner allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Bedeutung der Allgemeingültigkeit von Tarifverträgen hat in den letzten Jahren stark zugenommen.
more ...Betriebliche Interessensvertretung
Das Recht auf eine betriebliche Mitsprache besteht erst seit Einführung des Mitwirkungsgesetzes im Jahr 1993. Damals wurde eine gewisse Anpassung an das europäische Recht vollzogen. Arbeitnehmende haben grundsätzlich ein Informations- und Konsultationsrecht. In Betrieben mit mindestens 50 Arbeitnehmenden gibt es das Recht auf eine Arbeitnehmervertretung. Diese ist unabhängig von der Gewerkschaft. In der Regel sind aber wenigstens ein Teil der Arbeitnehmervertretenden Mitglied einer Gewerkschaft und/oder werden von den Gewerkschaften beraten.
more ...Unternehmensmitbestimmung
Es gibt keine Mitbestimmung der Arbeitnehmenden auf Unternehmensebene.
more ...Europäische Interessensvertretung
Da die Schweiz weder Mitglied der EU noch des EWR ist, gibt es keine Verpflichtung zur Übernahme von Richtlinien, welche die Vertretung der Arbeitnehmenden betreffen. Es existieren deshalb auch keine gesetzlichen Bestimmungen für die Umsetzung der Richtlinie 94/45/EG über Europäische Betriebsräte oder die Richtlinie 2001/86/EG über die SE-Betriebsräte.
more ...Gesundheitsschutz und Sicherheit
Den Arbeitnehmenden oder deren Vertretung im Betrieb steht in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit ein Mitwirkungsrecht zu. Der Arbeitgeber hat über diese Fragen umfassend zu informieren und die Arbeitnehmenden vor einer zu treffenden Entscheidung zu konsultieren.
more ...Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung
Gemäss einer Untersuchung aus dem Jahr 2001gibt es in knapp 10 Prozent der Unternehmen Modelle zur Kapitalbeteiligung der Angestellten. Dabei gibt es in Unternehmen mit über 500 Beschäftigten deutlich mehr Kapitalbeteiligungsmodelle als in kleinen und mittleren Unternehmen.
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