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Suchen / Fortgeschritten
Die anhaltende Internationalisierung der Wirtschaft erfordert auch eine Stärkung des sozialen Dialogs auf europäischer Ebene und eine Kooperation von Arbeitnehmervertretern/innen und ihren Gewerkschaften über Grenzen hinweg. Gleichzeitig unterscheiden sich die nationalen Systeme der Arbeitsbeziehungen erheblich von Land zu Land, wodurch sich eine Harmonisierung auf eutopäischer Ebene stets schwierig gestaltete. Diese Rubrik möchte zu einem besseren gegenseitigen Verständnis beitragen, indem sie Basisinformationen zu Kernaspekten der nationalen Arbeitsbeziehungen bereitstellt.
Die europäischen Länder weisen sehr unterschiedliche Erfahrungen und Charakteristiken im Bereich der Arbeitsbeziehungen auf. In dieser Rubrik werden die wichtigsten Merkmale der nationalen Systeme im europäischen Überblick dargestellt.
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In dieser Rubrik werden die Kernmerkmale der Arbeitsbeziehungen in den einzelnen Mitgliedstaaten dargestellt.
Mit Ausnahme einiger weniger öffentlicher Unternehmen sind Arbeitnehmer in Belgien nicht in den Leitungsorganen vertreten.
The rights pertaining to information and consultation of the workforce under Community law are currently some of the most fragmented in the EU legislative body. In total, more than 15 directives deal with information and consultation in some kind of a general or specific sense. Currently four major European directives form part of the social acquis in this regard: the directive on the introduction of measures to encourage improvements in the safety and health of workers at work (89/391/EC), the directive on European works councils (94/45/EC); the directive on employee involvement in the European Company (2001/86/EC), and the European framework directive on information and consultation (2002/14/EC). Besides this general frame, a range of directives secure the right of information and consultation of workers in specific situations, such as in case of collective redundancies (98/59/EC), transfer of undertaking (2001/23/EC).
Alle zwei Jahre werden in einer nationalen Vereinbarung die Kernelemente der Einkommens- und Arbeitsbedingungen festgelegt. Diese Vereinbarung unterliegt dem strengen Gesetz, dass die Erhöhungen der Löhne und Gehälter in Belgien nicht über den voraussichtlichen Lohnsteigerungen in den Nachbarländern Belgiens liegen sollten. Angesichts der automatischen Gehaltsindexierung, die an die Inflationsrate gebunden ist, bleibt den Unterhändlern somit nur wenig Handlungsspielraum.
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