Vereinigtes Königreich
Länderfakten
Bevölkerung | 63,256,141 |
---|---|
Tarifvertragliche Abdeckung | 29% |
Gewerkschaftlicher Organisationsgrad | 26% |
Hauptebene von Tarifverhandlungen |
Unternehmen |
Betriebliche Interessensvertretung |
Gewerkschaft – aber es können ebenfalls andere Gremien eingerichtet werden, seit 2005 auch auf Initiative der Arbeitnehmer |
Unternehmensmitbestimmung |
nein |
Unternehmensstruktur |
monistisch |
Sources: see individual country sections; where a range of figures has been quoted, the lower number has been taken
Gewerkschaften
Derzeit sind etwas mehr als ein Viertel (26 %) der Arbeitnehmer in Großbritannien Mitglied einer Gewerkschaft, wobei der gewerkschaftliche Organisationsgrad im öffentlichen Sektor (55 %) wesentlich höher ist als in der Privatwirtschaft (14 %). In Großbritannien gibt es nur einen Gewerkschaftsdachverband, den TUC, und völlig unabhängige Einzelgewerkschaften. Mehr als die Hälfte aller britischen Gewerkschaftsmitglieder im TUC gehören den drei größten Gewerkschaften an, die durch Fusionen entstanden sind.
more ...Tarifverhandlungen
Weniger als ein Drittel (29,5 %) aller britischen Beschäftigten sind durch Tarifabkommen gedeckt. In der Privatwirtschaft liegt dieser Anteil nur bei knapp einem Sechstel, und die wichtigste Verhandlungsebene ist hier das Unternehmen oder der Betrieb. Im öffentlichen Sektor, wo fast zwei Drittel der Beschäftigten von Tarifabkommen gedeckt sind, ist die Branchenebene für die Verhandlungen am wichtigsten.
more ...Betriebliche Interessensvertretung
Es gibt keine einheitliche Struktur der Arbeitnehmervertretung in Großbritannien und in vielen Betrieben gibt es gar keine. Am häufigsten werden die Arbeitnehmer durch Gewerkschaften vertreten, die den Arbeitgeber seit 1999 zu Verhandlungen zwingen können, wenn sie auf ausreichende Unterstützung der Beschäftigten zählen können. In den meisten Betrieben, in denen die Gewerkschaften nicht vertreten sind, gibt es auch keine Arbeitnehmervertretung. Daran haben die Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Unterrichtung und Anhörung nur wenig geändert.
more ...Unternehmensmitbestimmung
In Großbritannien haben die Arbeitnehmer kein Recht auf Unternehmensmitbestimmung und das wird, bis auf wenige Ausnahmen, in der Praxis auch so gehandhabt.
more ...Europäische Interessensvertretung
Die britischen Vertreter in Europäischen Betriebsräten und Europäischen Aktiengesellschaften müssen von der gesamten Belegschaft gewählt werden, wenn es kein anderes Gremium gibt, das bereits die gesamte Belegschaft vertritt, in einigen Fällen schon von ihr gewählt wurde und das dann das Recht hat, die Vertreter zu ernennen. Die britische Regierung hat beschlossen, keine spezifischen Regeln für die Wahl von britischen Mitgliedern in den Strukturen der Europäischen Aktiengesellschaft zu erlassen und die Entscheidung der nachgeordneten Ebene von Vertretungsorganen zu überlassen.
more ...Vertretung im Bereich des Arbeitsschutzes
In Betrieben, in denen die Gewerkschaften mit dem Arbeitgeber verhandeln, haben sie das Recht, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, die die Interessen der Beschäftigten im Bereich des Arbeitsschutzes vertreten. In gewerkschaftsfreien Betrieben entscheidet der Arbeitgeber, ob Arbeitsschutzbeauftragte gewählt werden oder ob er die Beschäftigten direkt konsultiert. Nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitsschutzbeauftragte haben weniger Befugnisse als die von der Gewerkschaft ernannten, da sie keine Betriebsbegehungen durchführen können. Und sie können, im Gegensatz zu den gewerkschaftlichen Sicherheitsbeauftragten, auch nicht vom Arbeitgeber verlangen, einen Sicherheitsausschuss einzurichten.
more ...Finanzielle Mitarbeiterbeteiligung
In Großbritannien wurden erst Ende der 1970er Jahre die ersten Mitarbeiterbeteiligungsmodelle realisiert. Bis zum Ende der 1970er Jahre lehnten die Labour-Party, die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften die verschiedenen Modelle zur finanziellen Mitarbeiterbeteiligung gleichermaßen ab. Die Liberale Partei demgegenüber und später auch die Konservativen setzten sich für Gewinn- und Kapitalbeteiligungen der Arbeitnehmer in den Unternehmen ein und erreichten schließlich auch die Zustimmung der ursprünglichen Gegner. Seitdem haben sich verschiedene Modelle der Mitarbeiterbeteiligung etabliert.
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