Europäische Interessensvertretung
Die Vertreter auf europäischer Ebene werden in erster Instanz von der Gewerkschaft gewählt.
Europäischer Betriebsrat
Zyprische Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums für den EBR werden von der Gewerkschaft der Beschäftigten gewählt oder – falls keine Gewerkschaft besteht – direkt von den Beschäftigten des Betriebs.
Das gleiche Verfahren gilt für einen EBR, der nach der Auffangregelung eingesetzt wird, aber mit der Bedingung, dass die Mitglieder auch Beschäftigte des Unternehmens sein müssen.
Europäische Aktiengesellschaft
Die zyprischen Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums werden von den Gewerkschaftsorganisationen gewählt, die die Beschäftigten vertreten, oder – falls es keine Gewerkschaft gibt – durch direkte Wahlen.
Das Gleiche gilt für die Mitglieder des Vertretungsorgans der SE (Betriebsrat), der gemäß dem Anhang der Richtlinie eingesetzt wird.
Das Verfahren für die Bestellung der Arbeitnehmervertreter im Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan einer Europäischen Aktiengesellschaft wird vom Vertretungsorgan der SE festgelegt.
Weitere Informationen zur nationalen SE Gesetzgebung finden sich hier.
L. Fulton (2015) Worker representation in Europe. Labour Research Department and ETUI. Produced with the assistance of the SEEurope Network, online publication available at http://www.worker-participation.eu/National-Industrial-Relations.